Wenn Sie die Berufsmaturität absolvieren möchten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein.
Berufsmaturität während der Lehre (BM 1)
Schulabsolvent/innen aus Basel-Stadt: Wenn Sie im Januar-Zeugnis der dritten Sekundarklasse die Übertrittsberechtigung nicht erreichen, können Sie die freiwillige Aufnahmeprüfung im Frühlingssemester machen. Diese wird vom Erziehungsdepartement BS durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie Ihren Volksschulabschluss in Basel-Landschaft vor 2019 respektive in Basel-Stadt vor 2018 gemacht haben, gelten andere Bedingungen.
Wenn Sie die Sekundarstufe I in einem anderen Kanton abgeschlossen haben, so sind die Aufnahmebedingungen des entsprechenden Kantons von Bedeutung.
Auskünfte: Sekretariat BfG, Telefon 061 552 65 50, E-Mail sekretariat.bfg(at)sbl.ch
Wenn Sie die schulischen Bedingungen für die BM2 nicht erfüllen, können Sie die Aufnahmeprüfung machen; sie findet für alle BM-Ausrichtungen in den Fächern Deutsch und Mathematik statt. Das Berufsbildungszentrum Baselland bietet ab Herbst Vorbereitungskurs an.
Muster-Aufnahmeprüfungen
Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular an, zusammen mit den Zeugnissen der Abschlussklasse der Sekundarschule und – wenn vorhanden – dem EFZ. Nach Eingang der Anmeldung werden Sie von uns informiert, ob Sie prüfungsfrei zur BM zugelassen sind oder zur Aufnahmeprüfung eingeladen werden, oder ob Sie die Zulassungsbedingungen nicht erfüllen.
Basel-Stadt: Schullaufbahnverordnung (Schulgesetz SG 410.700)
Basel-Landschaft: Laufbahnverordnung (SGS 640.21)