Anmeldungen / Aufnahmeprüfungen

Wenn Sie die Berufsmaturität absolvieren möchten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein.


Berufsmaturität während der Lehre (BM 1)

  • Ein abgeschlossener Lehrvertrag für eine drei- oder vierjährige Lehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) sowie

     

  • die Übertrittsberechtigung für die Berufsmaturität im Zeugnis am Ende der Sekundarstufe I. Detaillierte Informationen zu den schulischen Bedingungen finden Sie hier.
  • Ihr Lehrbetrieb muss die BM anbieten.

     

Schulabsolvent/innen aus Basel-Stadt: Wenn Sie im Januar-Zeugnis der dritten Sekundarklasse die Übertrittsberechtigung nicht erreichen, können Sie die freiwillige Aufnahmeprüfung im Frühlingssemester machen. Diese wird vom Erziehungsdepartement BS durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie hier

Wenn Sie Ihren Volksschulabschluss in Basel-Landschaft vor 2019 respektive in Basel-Stadt vor 2018 gemacht haben, gelten andere Bedingungen.

Wenn Sie die Sekundarstufe I in einem anderen Kanton abgeschlossen haben, so sind die Aufnahmebedingungen des entsprechenden Kantons von Bedeutung.

Auskünfte: Sekretariat BfG, Telefon 061 552 65 50, E-Mail sekretariat.bfg(at)sbl.ch

 

Berufsmaturität nach der Lehre (BM 2)

Anmeldung

Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular an, zusammen mit den Zeugnissen der Abschlussklasse der Sekundarschule und – wenn vorhanden – dem EFZ. Nach Eingang der Anmeldung werden Sie von uns informiert, ob Sie prüfungsfrei zur BM zugelassen sind oder zur Aufnahmeprüfung eingeladen werden, oder ob Sie die Zulassungsbedingungen nicht erfüllen.

Anmeldeformular BM1

Anmeldeformular BM2

Gesetzliche Grundlagen

Basel-Stadt: Schullaufbahnverordnung (Schulgesetz SG 410.700)

Basel-Landschaft: Laufbahnverordnung (SGS 640.21)