Das elektronische Patientendossier (EPD) soll die Behandlungsqualität verbessern und Doppelspurigkeiten vermeiden. Doch die Einführung verläuft schleppend: Bis Ende Oktober 2025 wurden erst rund 126’000 Dossiers eröffnet. Ein neues Gesetz soll das ändern. Hier erfährst du, was du als Pflegefachperson wissen musst.
Das elektronische Patientendossier ist eine Sammlung persönlicher Gesundheitsdaten, die online gespeichert werden. Patientinnen und Patienten können selbst entscheiden, welche Dokumente gespeichert werden und wer darauf Zugriff hat.
Das EPD ermöglicht dir, wichtige Informationen über Patienten einzusehen, bevor du sie zum ersten Mal siehst. Medikamentenlisten, Allergien und Vorerkrankungen sind sofort verfügbar, was die Übergabe verbessert und Fehler reduziert.
Die Pflicht zur EPD-Anbindung gilt seit April 2022 für stationäre Einrichtungen. Für andere Gesundheitsfachpersonen ist die Teilnahme noch freiwillig, das wird sich aber ändern.
Der Bundesrat hat im November 2025 das neue Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) verabschiedet. Es sieht einen obligatorischen Anschluss für alle Gesundheitsfachpersonen vor. Die Behandlung im Parlament läuft.
Um auf das EPD zugreifen zu können, benötigst du als Gesundheitsfachperson eine elektronische Identität und musst bei einer Stammgemeinschaft registriert sein.
Du benötigst eine zertifizierte elektronische Identität, z.B. über HIN, SwissSign oder andere zugelassene Anbieter.
Dein Arbeitgeber ist einer Stammgemeinschaft angeschlossen (z.B. eHealth Aargau, CARA, axsana). Du wirst dort als Fachperson registriert.
Der Zugriff erfolgt meist über das Klinikinformationssystem (KIS) oder über ein Webportal der Stammgemeinschaft.
Du kannst nur auf ein EPD zugreifen, wenn der Patient dir oder deiner Institution eine Zugriffsberechtigung erteilt hat.
Die meisten Gesundheitsfachpersonen in der Schweiz nutzen HIN (Health Info Net) als elektronische Identität. HIN bietet auch sichere E-Mail-Kommunikation. Frag bei deinem Arbeitgeber nach, ob du bereits eine HIN-Identität hast.
Aktuelle Medikamentenlisten und Behandlungspläne sind sofort verfügbar.
Informationen müssen nicht mehrfach erhoben werden.
Allergien, Vorerkrankungen und Risiken sind dokumentiert.
Im Notfall können wichtige Daten sofort eingesehen werden.
Der Datenschutz ist beim EPD zentral geregelt. Patienten behalten die volle Kontrolle über ihre Daten.
Das neue Gesetz sieht ein Opt-out-Modell vor: Alle erhalten automatisch ein EPD, können aber widersprechen. Dies soll die Verbreitung massiv erhöhen.
Digitalisierungskompetenzen als Teil der 2. Etappe
Rechtliche Grundlagen zum Umgang mit Patientendaten
Dokumentation als Qualitätsmerkmal
Was ist das EPD?
Wer muss das EPD nutzen?
Zugang als Pflegefachperson
Vorteile für die Pflege
Datenschutz und Vertraulichkeit
Was kommt als Nächstes?
Quellen und weiterführende Informationen
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HIN-Identität
Herausforderungen
Datenschutz-Grundsätze im EPD
Opt-out geplant
Zeitplan EPD-Entwicklung
Was du jetzt tun kannst
Pflegeinitiative Umsetzung
Datenschutz
Qualitätsmanagement
Elektronische Identität (eID)
Registrierung bei Stammgemeinschaft
Zugriff über Primärsystem
Berechtigung durch Patient
✓ Bessere Übergaben
✓ Weniger Doppelspurigkeiten
✓ Mehr Patientensicherheit
✓ Schnellerer Notfallzugriff
- Behandlungsberichte: Austrittsberichte, Operationsberichte
- Medikation: Aktuelle Medikamentenliste, eMediplan
- Befunde: Laborwerte, Bildgebung
- Impfungen: Impfausweis
- Notfalldaten: Allergien, Blutgruppe
- Patientenverfügung: Falls vorhanden
- Pflegeberichte: Überweisungsberichte, Assessments
- Zusätzlicher Dokumentationsaufwand: Anfangs mehr Arbeit für die Datenpflege
- Technische Hürden: Nicht alle Systeme sind optimal integriert
- Geringe Verbreitung: Noch haben wenige Patienten ein EPD
- Schulungsbedarf: Neue Abläufe müssen erlernt werden
- Doppelte Freiwilligkeit: Patienten entscheiden frei, ob sie ein EPD eröffnen
- Patientenkontrolle: Der Patient bestimmt, wer Zugriff hat
- Vertraulichkeitsstufen: Dokumente können als «normal», «eingeschränkt» oder «geheim» markiert werden
- Protokollierung: Jeder Zugriff wird protokolliert und ist für den Patienten einsehbar
- Keine Weitergabe: Daten dürfen nicht an Versicherungen, Arbeitgeber oder Behörden weitergegeben werden
- Informieren: Mach dich mit dem EPD vertraut, bevor es Pflicht wird
- Schulung besuchen: Viele Arbeitgeber bieten interne Schulungen an
- eID beantragen: Falls du noch keine elektronische Identität hast
- Eigenes EPD eröffnen: Als Selbstversuch, um das System zu verstehen
- patientendossier.ch: Offizielle EPD-Informationsseite
- eHealth Suisse: Das EPD
- eHealth Suisse: Aktueller Stand
- BAG: eHealth Strategie
- CURAVIVA: eHealth und EPD
| Einrichtung / Person | Status | Seit / Ab |
|---|---|---|
| Akutspitäler | Pflicht | April 2020 |
| Pflegeheime | Pflicht | April 2022 |
| Psychiatrische Kliniken | Pflicht | April 2022 |
| Geburtshäuser | Pflicht | April 2022 |
| Neu zugelassene Arztpraxen | Pflicht | 2022 |
| Bestehende Arztpraxen | Bald Pflicht | Mit neuem Gesetz |
| Spitex | Freiwillig | Bald Pflicht |
| Apotheken | Freiwillig | Bald Pflicht |
| Physiotherapie | Freiwillig | Bald Pflicht |
April 2022Pflicht für stationäre EinrichtungenJuli 2024Pflegemonitoring onlineNov. 2025Neues Gesetz (EGDG) verabschiedetJuni 2027FHIR-Schnittstellen obligatorisch2025-2034Programm DigiSanté
